Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13636
VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96 (https://dejure.org/1998,13636)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 (https://dejure.org/1998,13636)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. März 1998 - 2 S 615/96 (https://dejure.org/1998,13636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,13636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag: erstmalige planmäßige Herstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 106 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91

    Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96
    Enthielt ein dem nach § 3 des badOStrG (OrtsStrG BA) festgestellten Baufluchtenplan beigefügtes Querprofil für die im Lageplan festgesetzte Gesamtbreite einer Ortsstraße eine flächenmäßige Aufteilung, so war die Straße grundsätzlich erst plangemäß hergestellt, wenn das im Querprofil niedergelegte Ausbauprogramm verwirklicht war (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Anschluß an das zum ehemals württembergischen Recht ergangene Urteil vom 23.9.1993 - 2 S 3019/91).

    Erforderlich ist danach das Vorliegen eines rechtsverbindlichen Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans, der die Ortsstraße ausweist, sowie der bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes durchgeführte plangemäße Ausbau der Ortsstraße (vgl. Senatsurteil vom 23.9.1993 - 2 S 3019/91; Reif, Erschließungsbeitrag nach dem BauGB, Stand: Juli 1996, S. 68).

    Zwar stellen in den Querprofilen enthaltene Angaben über die Einteilung der Straße keine selbständigen Festsetzungen dar, sondern dienen nur der Erläuterung und der anschaulicheren Wiedergabe der im Lageplan enthaltenen planerischen Aussagen (vgl. auch das Senatsurteil vom 23.9.1993, aaO., zum württembergischen Recht).

    Für den ehemals württembergischen Landesteil hat der Senat entschieden, daß einem dem Baulinienplan beigefügten Regelquerschnitt, der für die festgesetzte Gesamtbreite einer Ortsstraße eine flächenmäßige Aufteilung enthielt, ungeachtet seiner förmlichen Genehmigung regelmäßig die Bedeutung eines "Ausbauprogramms" zukommt und die Straße somit grundsätzlich erst dann plangemäß hergestellt war, wenn das im Regelquerschnitt niedergelegte Ausbauprogramm verwirklicht war (Urteil vom 23.9.1993, a.a.O.; Beschluß vom 13.1.1997 - 2 S 1565/96; im Ergebnis auch das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil vom 25.7.1979 - II 1314/78).

    Dem entspricht es, daß der Senat - wie dargelegt - einem dem Baulinienplan beigefügten Regelquerschnitt ausdrücklich nicht die rechtliche Qualität einer selbständigen und für den Ausbau der Straße verbindlichen Festsetzung zuerkannt, ihn aber gleichwohl als "Verlautbarung eines - technischen - Ausbauprogramms" verstanden hat (vgl. das bereits zitierte Urteil vom 23.9.1993, aaO, zum ehemals württembergischen Recht).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90

    (Beweislast im Rahmen des BBauG § 242 Abs 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats konnte im ehemals badischen Landesteil seit Inkrafttreten des Badischen Ortsstraßengesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 20.2.1868 (Gr.RegBl. S. 286) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach dem Ortsstraßengesetz oder dem Badischen Aufbaugesetz vom 25.11.1949 (GVBl. 1950, 29) aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rechtspr., vgl. nur die Senatsurteile vom 27.2.1992 - 2 S 37/90 - und vom 25.3.1982 - 2 S 233/80; Buhl, VBlBW 1984, 269, 270).

    Ihre Behauptung, neben dem Baufluchtenplan von 1937 hätten noch weitere Pläne existiert, hat die Klägerin nicht zu substantiieren vermocht, obgleich sie - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - für das Vorhandensein dieser Pläne die Beweislast trägt (vgl. das Senatsurteil vom 27.2.1992 - 2 S 37/90).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 233/80

    Erschließungsbeitrag; erstmalige Herstellung; Beitragserlaß im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats konnte im ehemals badischen Landesteil seit Inkrafttreten des Badischen Ortsstraßengesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 20.2.1868 (Gr.RegBl. S. 286) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach dem Ortsstraßengesetz oder dem Badischen Aufbaugesetz vom 25.11.1949 (GVBl. 1950, 29) aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rechtspr., vgl. nur die Senatsurteile vom 27.2.1992 - 2 S 37/90 - und vom 25.3.1982 - 2 S 233/80; Buhl, VBlBW 1984, 269, 270).
  • VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10

    Einordnung alter badischer Straßen als Ortsstraßen oder Gemeindewege

    Dabei ist davon auszugehen, dass für die Existenz von Ortsbau- bzw. Ortsstraßenplänen, die nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Voraussetzung für die Herstellung einer Ortsstraße zu fordern sind, derjenige die Beweislast trägt, der sich auf das Vorhandensein solcher Pläne beruft ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - ), hier also die Klägerin.

    Ebenso befinden sich im Ortsarchiv der Gemeinde TB Vermessungs- und sonstige technische Pläne für den damaligen Ausbau der E.-straße, denen allerdings jeder Hinweis darauf fehlt, dass sie durch das zuständige Bezirksamt in einem förmlichen Verfahren nach dem Ortsstraßengesetz festgestellt wurden ( zur Bedeutung des Nachweises eines solchen Feststellungsverfahrens für die Annahme eines Ortsstraßenplans vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998, a.a.O., und vom 21.08.1986 - 2 S 141/84 - ; Reif, a.a.O., Anm. 3.2.2.2 ).

    Demnach war die Festsetzung einer Bauflucht (entsprechend der heutigen Baulinie) zwingender Inhalt eines Ortsstraßenplans ( siehe hierzu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - ).

  • VG Freiburg, 11.07.2012 - 4 K 1621/10

    Großherzoglich Badisches Straßenrecht von 1868 entscheidend für

    Dabei ist davon auszugehen, dass für die Existenz von Ortsstraßen- bzw. Bebauungsplänen, die nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Voraussetzung für die Herstellung einer Ortsstraße zu fordern sind, derjenige die Beweislast trägt, der sich auf das Vorhandensein solcher Pläne beruft ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - sowie Beschluss vom 14.11.1996 - 2 S 371/96 -, m.w.N.; Urteil der Kammer vom 06.07.2011, a.a.O.; Reif, a.a.O., § 49 Anm. 3.2.5.1, m.w.N. ), hier also der Kläger.
  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

    Im Übrigen ist durch keine der früheren (provisorischen) Baumaßnahmen, die es im Bereich der jetzt abgerechneten Anlage gab, die streitgegenständliche Anbaustraße oder auch nur eine einzelne Teilstrecke in einen Ausbauzustand versetzt worden, der bereits als endgültige Herstellung betrachtet werden kann (vgl. zu diesem Maßstab etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.03.1998 - 2 S 615/96 - BWGZ 1999, 204).
  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

    Dieser Nachweis ist dem Kläger, der hierfür beweisbelastet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 27. Februar 1992 - 2 S 37/90 - juris, Ls. 1, und vom 5. März 1998 - 2 S 615/96 - juris, Rn. 23; VG Freiburg, Urteil vom 11. Juli 2012 - 4 K 1621/10 - juris, Rn. 18), mit den von ihm angeführten Indizien aber nicht gelungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht